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Unsere Spezialgebiete

Ärzte & Heilberufe

Branchenspezifische Beratung fordert den Blick fürs Detail.

Wir unterstützen Sie in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss-erstellung und Steuerdeklaration mit dem entsprechenden branchenspezifischen Know how. Damit Sie sich genau auf das konzentrieren können was Ihr Spezialgebiet ist.

Wir bieten dabei unter anderem spezielle Auswertungsmöglichkeiten für verschiedene Gruppen von Heilberufen. Profitieren Sie beispielsweise von der Nutzung des Ärztekontenrahmens und erhalten Sie individuell auf Sie abgestimmte betriebswirtschaftliche Auswertungen für Ihre Praxis oder Apotheke. Nutzen Sie die Vorteile der Online-Belegverarbeitung um noch effizienter und komfortabler arbeiten zu können.

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Autohäuser & Tankstellen

Automobil-Branche

Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Autohaus und Werkstatt. Autohausspezifische Finanzbuchhaltung auf Grundlage des Spezialkontenrahmens SKR 51 oder anderen Herstellerkontenrahmens, wahlweise Kostenrechnung für die Darstellung der sämtlicher Bereiche des Autohauses samt Nebengeschäften sowie ein autohausspezifischer Jahresabschluss sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Finanzierungsangelegenheiten, Sanierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen sowie Umstrukturierungen.

Sie sind zu groß zum „Buchenlassen“? Profitieren Sie dennoch von unserem Knowhow und nutzen Sie unsere IT-Infrastruktur, maßgeschneidert durch uns auf Ihr Unternehmen.

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Tankstellen

Profitieren Sie von unserem umfangreichen Leistungsspektrum und Branchenwissen für Tankstellen. Wir bieten Ihnen eine branchenspezifische Monats- und Jahresabrechnung Ihrer Tankstelle auf einem branchenspezifischen Tankstellenkontenrahmen. Unsere Monatsauswertungen sind speziell auf die Bedürfnisse einer Tankstelle ausgerichtet, ersehen Sie beispielsweise Ihre Roherträge (Bruttoverdienste) der einzelnen Waren- und Dienstleistungsgruppen. Natürlich unterstützen wir Sie bei den jährlichen Planungsgesprächen mit der MÖG, werten gemeinsam mit Ihnen Ihre Jahresinventur aus und begleiten Sie in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um Ihre Tankstelle.

Gewähren Sie uns Zugriff auf Ihre elektronischen Daten vor Ort sowie ggf. Ihr digitales Belegwesen und wir gewinnen gemeinsam durch Ausnutzen der Automatisierungsvorteile (Qualität und Preis).

Wahlweise schulen und begleiten wir Sie auf dem tankstellenspezifischen Buchhaltungsprogramm CounterBooks, wo Sie in die Lage versetzt werden, online Ihre Buchhaltungsdaten selbst zu erfassen. Seit 2006 sind wir Lizenzinhaber von CounterBooks und verfügen über das entsprechende Knowhow seit der „ersten Stunde“.

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Franchise

Egal ob Sie Franchisenehmer oder Franchisegeber sind. Wir haben für beide die passgenaue Lösung. Unsere Erfahrungen in den Bereichen Automatisierung im Rechnungswesen, digitalen Belegwesen sowie Onlineanwendungen ermöglichen uns, Ihnen unsere Dienstleistungen bedarfsgerecht und effizient anzubieten und so gemeinsame Synergieeffekte zu heben.

Wir wissen sehr genau, welche Anforderungen die Franchisebranche an uns Steuerberater stellt. Überörtliche Betreuung, Schulung von Franchisenehmern, individuelle Betriebsvergleiche sowie einheitliche Standards im Rechnungswesen sind für uns keine Fremdwörter.

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Gastronomie & Hotellerie

Als Gastronom oder Hotelier ist es Ihr grundlegendes Ziel, Ihren Gast äußerst zufrieden zu stellen. Diesen Anspruch stellen wir an uns selbst. Wir wissen, dass Ihnen ein Mehrwert nur durch branchenspezifisches Knowhow geboten werden kann.

Zusätzlich zu den Standardleistungen eines Steuerberaters bieten wir Ihnen speziell an Ihre Bedürfnisse angepasst die Abwicklung der Finanzbuchhaltung nebst Berichtswesen auf dem Kontenrahmen für Hotels und Gaststätten (SKR 70), beraten Sie vor allem verständlich hinsichtlich der häufigen Brennpunkte Kassenführung und Umsatzsteuerthematiken.

Äußerst wichtig gilt es in Ihrer Branche vorbereitet zu sein, wenn sich ein Betriebsprüfer angekündigt hat. Bargeschäfte bergen bekanntlich häufig Angriffspunkte für die Finanzverwaltung. Fehler in der Führung eines Kassenbuches eröffnen dem Betriebsprüfer Möglichkeiten für eine Hinzuschätzung. Selbst als steuerehrlicher Unternehmer können Sie hier schnell unberechtigt benachteiligt werden. Aber keine Panik, wir unterstützen Sie, so dass diese Fälle von Vornherein vermieden werden.

Und sollte es dann doch schon zu spät sein: Der Betriebsprüfer hat bereits eine Richtsatzverprobung durchgeführt und hinzugeschätzt! Dann gibt es trotzdem noch Mittel, mit der richtigen Argumentation und den richtigen Rechtsmitteln, aufgestellte Behauptungen des Betriebsprüfers abzuwehren.

Vertrauen Sie hier auf unsere Erfahrungen.

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